Ein Verein lebt nicht nur vom Mitgliedsbeitrag, aber es ist ein wichtiger Beitrag. Der Beitrag ist eine Bringschuld = jedes Mitglied verpflichtet sich, mit dem Beitritt in den Verein dafür zu sorgen, dass sein Beitrag beim Verein auch ankommt. Selbstverständlich ziehen wir die Beiträge ein, aber es kann mal vorkommen, dass uns das ein oder anderen Mitglied „durchrutscht“. Es gehört zum guten Ton und zum Wesen eines Sportlers, dass sich dann das Mitglied auch von sich aus meldet und die Bezahlung des Beitrages „anmahnt“! Weitere „Bestandteile“ unserer Mitgliedsbeiträge sind Mitarbeit bei Veranstaltungen, freiwilliges Engagement im Verein sowie und vor allem angemessenes Verhalten gegenüber Trainern, Übungsleitern, ehrenamtlichen Helfern und Vorstandsmitgliedern – dies gilt auch für Eltern von jugendlichen Mitgliedern.
Das Vereins-T-Shirt bzw. die Badekappe bitte selbst im Vereinsbüro abholen. Der folgende Absatz betrifft nur Schwimmer der Wettkampfgruppen (LG1-5, JT, MiniJT): Die Wettkampfpauschale wird für Mitglieder der Wettkampfmannschaften fällig, wenn sich die Eltern bzw. die Schwimmer selbst, weder als Kampfrichter, Trainer/Übungsleiter, noch im Vorstand bzw. in der Unterstützung des Vorstandes engagieren. Auch Mitarbeit im Vereinsbüro oder Ähnliches ist möglich. Die Kosten für die Kampfrichterausbildung werden vom Verein übernommen. Die Wettkampfpauschale wird dann erlassen, wenn mindestens 8 Abschnitte als Kampfrichter abgeleistet werden oder regelmäßige Tätigkeiten für den Verein erbracht werden (Büro, technische Unterstüt- zung, Unterstützung beim Training usw.). Diese Wettkampfpauschale wird u. a. als Aufwandsentschädigung verwendet, welche die Kampfrichter bereits seit dem 01.01.2011 erhalten (10,00 € pro Wettkampfabschnitt). Die Wettkampfpauschale wird zusammen mit dem Halbjahresbeitrag eingezogen. Die Aufwandsentschädigung für Kampfrichter beträgt € 10,00 pro Wettkampfabschnitt, der außerhalb Fürstenfeldbrucks abgeleistet wird. Der folgende Absatz betrifft nur Schwimmer der Gruppen A-E, Young Masters und Masters: Da die Schwimmer dieser Gruppen keine Wettkampfpauschale zahlen, zahlt der einzelne Schwimmer bei offiziellen Wettkämpfen ab dem 2. Wettkampf pro Jahr das Startgeld selber. Das bedeutet, dass der Verein die Kosten für das erste Startgeld übernimmt, ab dann zahlt der Schwimmer selber. Das Startgeld wird vom Verein beim Mitglied eingefordert. Die angekündigten internen Überprüfungswettkämpfe sind keine offiziellen, vom DSV genehmigten, Wettkämpfe. Hier fallen keine Startgelder an. Ebenso fallen für die Vereinsmeisterschaften keine Startgelder an. Die Kosten der Erstregistrierung für den Erwerb des Startrechts beim DSV übernimmt der Verein. Meldegeld bei „nicht am Start“/nachträglich erhöhtes Meldegeld Der Schwimmverein trägt alle Kosten für Startgelder bei Becken-Schwimmwettkämpfen, was als besondere Leistung anerkannt werden sollte. Allerdings verpflichten sich die Eltern der Schwimmer bzw. die Schwimmer selbst (bei Erwachsenen), das Startgeld an den Verein zu überweisen, wenn ein Schwimmer „nicht am Start“ ist. Dies gilt unabhängig, ob ein Schwimmer krank ist oder aus anderen Gründen den Start verpasst hat. Es gilt hiermit als vereinbart, dass jeder Schwimmer bzw. die Eltern diese Vereinbarung mittragen, sobald sie der Meldung ihres Kindes zu einem Wettkampf zugestimmt haben. Falls ein „nachträglich erhöhtes Meldegeld“ fällig sein sollte, was in der Regel nur bei Meisterschaften ab Oberbayerische Meisterschaften oder höherklassigen Meisterschaften fällig ist, so wird dieses ebenfalls von den Eltern / dem Schwimmer übernommen bzw. nach Aufforderung an den Verein bezahlt. Weiteres ergibt sich aus dem unten verlinkten Elternbrief vom 09.01.2017. Stand: 01.01.2017 |
Verein >